Im ersten Teil dieses Beitrags habe ich den Kontenrahmen erläutert und dessen Bedeutung für die Buchführung und für den Unternehmer herausgestellt. Darüber hinaus habe ich anhand des Industriekontenrahmens den grundsätzlichen Aufbau eines Kontenrahmens erklärt. An dieser Stelle möchte ich nun gerne fortfahren.

Der Industriekontenrahmen ist nach dem sogenannten Abschlussgliederungsprinzip aufgebaut. Das bedeutet: Die Reihenfolge der Kontenklassen richten sich nach

  • der Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und nach
  • der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB).

Darüber hinaus liegen beim Abschlussgliederungsprinzip immer zwei getrennte Rechnungskreise vor (Zweikreissystem, wie in Teil 1 bereits erläutert).

In der Bilanz wird auf der linken Seite, der Aktivseite, das Anlagevermögen ausgewiesen. Das Anlagevermögen unterteilt sich in

  • Immaterielle Vermögensgegenstände
  • Sachanlagen
  • Finanzanlagen.

Der Industriekontenrahmen weist daher in der Kontenklasse 0 die Konten für die immateriellen Vermögensgegenstände und die Konten für das Sachanlagevermögen aus. Die Konten für die Finanzanlagen folgen in der Kontenklasse 1.

Direkt unter dem Anlagevermögen stehen in der Bilanz das Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten. Folglich werden die Konten des Umlaufvermögens und der akitven Rechnungsabgrenzungsposten in dem Industriekontenrahmen in der Kontenklasse 2 aufgelistet.

Auf der rechten Seite der Bilanz, der Passivseite, wird an erster Stelle das Eigenkapital ausgewiesen. Darunter stehen die Rückstellungen. Folglich werden diese Konten im Kontenrahmen in der Kontenklasse 3 eingeordnet. Unter den Rückstellungen stehen auf der Passivseite der Bilanz die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten, deren Konten dann folglich im Kontenrahmen in der Klasse 4 erscheinen.

Damit haben wir die Bilanz abgehandelt. Schauen wir uns jetzt die Gewinn- und Verlustrechnung an. Die Gliederung der GuV beginnt mit den Erträgen (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen und sonstige betriebliche Erträge). Im Kontenrahmen werden die Konten für die Erträge dann in der Kontenklasse 5 aufgeführt.
Nach den Erträgen folgen in der GuV die Aufwendungen. Die Aufwandskonten stehen im Kontenrahmen in den Kontenklassen 6 und 7 (6 = betriebliche Aufwendungen und 7 für weitere Aufwendungen).

Welche Konten die Kontenklassen 8 und 9 enthalten, habe ich bereits im ersten Teil dieses Beitrags erläutert.

Neben dem Abschlussgliederungsprinzip gibt es auch Kontenrahmen, die nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut sind. Beim Prozessgliederungsprinzip richtet sich die Reihenfolge der Konten nach den betrieblichen Abläufen. Wie der Name “Prozessgliederungsprinzip” es schon sagt, soll der betriebliche Prozess von der Leistungserstellung (Produktion) bis zur Leistungsverwertung (Verkauf der eigenen Erzeugnisse) dargestellt werden. Die Konten sind so angeordnet, dass sie den Produktions- und Leistungsprozess von links nach rechts, d.h. von Kontenklasse 0 bis 9 widerspiegeln. Beim Prozessgliederungsprinzip sind darüber hinaus die Konten der Kosten- und Leistungsrechnung in der Buchführung integriert. Man spricht in diesem Zusammenhang von dem Einkreissystem (im Gegensatz zum Zweikreissystem beim Abschlussgliederungsprinzip). Die Kontenklassen 0 bis 3 beinhalten die Konten für die Vorbereitung der Leistungserstellung und der Beschaffung, die Kontenklassen 4 bis 7 die Konten für die Produktion, die Kontenklasse 8 enthält die Konten für Absatz und die Kontenklasse 9 dient dem Abschluss. Der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR), der 1951 vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) herausgegeben wurde, ist ein solcher, nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebauter Kontenrahmen. Auch der von der DATEV herausgegebene Kontenrahmen SKR 03 ist nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut und erfreut sich auch heute noch großer Beliebtheit in der Praxis.  In den weiteren Ausführungen beziehe ich mich aber auf den IKR, also auf den Industriekontenrahmen.

Wie bereits erwähnt besteht der Kontenrahmen aus zehn Kontenklassen ( von 0 bis 9). Jede Kontoklasse kann nun wiederum in zehn Kontengruppen unterteilt werden. Jede Kontengruppe kann in zehn Kontenarten untergliedert werden. Zu guter Letzt wird jede Kontenart noch in zehn Kontenunterarten gegliedert. Diese Art der Gliederung ermöglicht es, die Kontenbezeichnungen durch Nummern, den Kontonummern, zu ersetzen. Die erste Ziffer gibt dabei immer die Kontenklasse an. Die zweite Ziffer die Kontengruppe, die dritte Ziffer die Kontenart und die vierte Ziffer die Kontenunterart.

Beispiel:
Betrachten wir mal die Kontonummer 2801 des IKR:
Die Kontonummer beginnt mit der Ziffer 2, d.h. wir haben es mit einem Konto aus der Kontenklasse 2 zu tun, also Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzung.

Kontenklasse: 2
Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzung

Kontengruppe: 28
Flüssige Mittel

Kontenart: 280
Guthaben bei Kreditinstituten

Kontenunterart: 2800
Stadtsparkasse

Kontenunterart: 2801
Commerzbank

Widmen wir uns nun der Frage, was der Unterschied ist zwischen einem Kontenrahmen und einem Kontenplan. Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten. Der Kontenrahmen ist in der Regel für eine Branche oder einen Wirtschaftszweig konzipiert. Der Industriekontenrahmen berücksichtigt daher die besonderen Belange der Industrie. Nichtsdestotrotz brauchen nicht alle Industriebetriebe in ihrer Buchhaltung alle Konten, die im Industriekontenrahmen aufgeführt sind. Daher wählt sich jedes Unternehmen aus dem Kontenrahmen die Konten heraus, die zu dem eigenen Betrieb passen. Der Kontenrahmen stellt für die jeweilige Wirtschaftsbranche eine einheitliche Grundgliederung dar, während der Kontenplan individuell auf den Betrieb zugeschnitten ist. Der Kontenplan erleichtert auch die Arbeit des Buchhalters, weil nur die Konten im Kontenplan aufgelistet sind, die auch tatsächlich vom Unternehmen benötigt werden. Alle anderen im Kontenrahmen enthaltenen Konten sind im Kontenplan nicht enthalten.

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